Partner-AGB (SHK-Fachbetriebe)
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Diese Partner-AGB regeln die Nutzung des Wärmepilot-Partner-Portals durch eingetragene Handwerks- bzw. SHK-Fachbetriebe (nachfolgend „Partner").
(2) Anbieter ist Christian Taschner e.K., Sonnenscheinstraße 35, 73614 Schorndorf (nachfolgend „Wärmepilot").
(3) Wärmepilot vermittelt dem Partner Kontaktanfragen von Eigentümern, die einen Wärmepumpen-Check durchgeführt und einer Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Registrierung und manuelle Freigabe
(1) Die Registrierung als Partner erfolgt über das Partner-Portal. Mit Absenden des Registrierungsformulars versichert der Partner, ein eingetragener Handwerks- bzw. SHK-Fachbetrieb mit gültiger Gewerbeanmeldung und Haftpflichtversicherung zu sein.
(2) Jede Registrierung wird vor Freigabe durch Wärmepilot manuell geprüft. Bis zur Freigabe erhält der Partner keinen Zugriff auf personenbezogene Daten von Eigentümern.
(3) Wärmepilot kann eine Freigabe ohne Angabe von Gründen verweigern oder widerrufen, insbesondere bei begründeten Zweifeln an der gewerblichen Eignung, bei wiederholten Kundenbeschwerden oder bei Verstößen gegen diese AGB.
§ 3 Lead-Weitergabe und Nutzung der Daten
(1) Der Partner erhält pro angenommenem Lead Zugriff auf die Kontaktdaten, Gebäudedaten und Fotos eines konkreten Eigentümers ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung für eine Wärmepumpen-Installation.
(2) Eine Nutzung der überlassenen Daten für andere Zwecke (insb. Werbung, Wiederverkauf, Weitergabe an Dritte, anderweitige Geschäftsanbahnung) ist ausdrücklich untersagt.
(3) Der Partner ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten gemäß DSGVO zu verarbeiten, vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und nach Abschluss bzw. endgültiger Nichtbeauftragung zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Der Partner ist in Bezug auf die ihm überlassenen Daten datenschutzrechtlich eigener Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
§ 4 MVP-Phase, keine Vergütung
(1) Während der aktuellen MVP-/Pilotphase ist die Annahme von Leads für freigegebene Partner kostenlos.
(2) Es entstehen während der Pilotphase keine Abo-, Lead- oder Bereitstellungs-Kosten. Wärmepilot wird ein Preismodell rechtzeitig vor Einführung kommunizieren; der Partner kann der Einführung widersprechen, bevor kostenpflichtige Leistungen aktiv werden.
§ 5 Pflichten des Partners
(1) Der Partner verpflichtet sich, angenommene Leads zeitnah, professionell und unter Einhaltung anerkannter Regeln der Technik zu bearbeiten.
(2) Der Partner unterbreitet dem Eigentümer ein realistisches, transparentes Angebot. Verbindliche Verträge entstehen ausschließlich zwischen Partner und Eigentümer.
(3) Der Partner stellt Wärmepilot von Ansprüchen Dritter (insb. Eigentümern) frei, die auf einer Pflichtverletzung des Partners beruhen.
§ 6 Haftung von Wärmepilot
(1) Wärmepilot übernimmt keine Garantie für den Abschluss eines Vertrags zwischen Partner und Eigentümer.
(2) Wärmepilot prüft die im Quiz angegebenen Eigentümerdaten technisch plausibel, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eigene Aufmaß- und Planungspflichten des Partners bleiben unberührt.
(3) Im Übrigen haftet Wärmepilot nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Partnerschaft beginnt mit der Freigabe durch Wärmepilot und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Beide Parteien können die Partnerschaft jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wiederholten Datenschutz- oder Qualitätsverstößen vor.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Schorndorf.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Stand
Juni 2026